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[COVID-19] PLEINFELDER QUARZSAND - UPDATE

18.01.2021

Seit 21. Dezember 2020 dürfen Baumärkte und Baustoffhandel (zu denen die Steine- und Erden-Industrie gezählt wird) Ware im Werk nur an Kunden mit Gewerbeschein, Handwerkerausweis, sowie an Land- und Forstwirte verkaufen. Die Belieferung von Privatkunden war und ist erlaubt.

Ab 11. Januar 2021 ist es gem. § 12 BayIfSMV im Einzelhandel erlaubt, dass Kunden telefonisch oder online vorbestellte Ware im Ladengeschäft abholen.

Die geänderte 11. BayIfSMV nimmt Baumärkte und den Baustoffhandel (zu denen die Steine- und Erden-Industrie gezählt wird) aber nicht von dieser Erlaubnis aus. Für diese Möglichkeit spricht zudem, dass die Abholung im Freien stattfindet.

Folgende Regeln müssen aktuell eingehalten werden

•             Beratungsgespräche dürfen nicht vor Ort stattfinden

•             Die Ware muss vorbestellt sein.

•             Kunden, Begleitpersonen und das Personal, das mit den Kunden in Kontakt kommt, müssen FFP2-Masken tragen. Ein „normaler“ Mund-Nasen-Schutz ist nicht ausreichend.

•             Es muss ein Abstand von 1,5-2,0 Metern zueinander eingehalten werden.

•             Vereinbarung eines Zeitraums zur Abholung für Privatkunden per Telefon oder Mail.

Sandwerk Georgensgmünd
Ansprechpartner:            Markus Heumann; +49 9172 6859971; mh@pleinfelder-quarzsand.de

Sandwerk Pyras und Heinzenmühle
Ansprechpartner:           Thomas Pawlicki; +49 9144 608229-14; tp@pleinfelder-quarzsand.de

Bitte beachten Sie, dass es weiterhin verboten bleibt, dass Privatkunden den Betrieb ohne vorherige Bestellung anfahren und Ware kaufen.

Die Anlieferung von Bauschutt, auf unserer Bauschuttdeponie in Georgensgmünd, ist für PRIVAT und GEWERBEKUNDEN bis auf Weiteres gestattet.

 

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